01 / DER BELEGTE VORGANG
Was öffentlich dokumentiert ist.
Nach häuslicher Gewalt wurden Bilder von Choi Jin-sils verletztem Gesicht veröffentlicht. Der Werbekunde klagte wegen vertraglicher Imagepflichten. Der Oberste Gerichtshof bejahte 2009 eine Haftung wegen der Veröffentlichung und verwies den Fall zurück; 2010 wurde teilweise Schadensersatz zugesprochen. Der Fall betrifft eine Gewaltbetroffene, keine freiwillige kosmetische Veränderung.
02 / DAS KONKRETE RISIKO
Was dieser Fall für eine Zusammenarbeit sichtbar macht.
Eine Organisation kann einen schweren zusätzlichen Konflikt schaffen, wenn sie Verletzungsfolgen und den Umgang mit einer betroffenen Person allein durch ihre Werbeinteressen betrachtet.
03 / DER MÖGLICHE HPA-BEITRAG
Wo eine protektive Begleitung ansetzen könnte.
Nach dem HPA-Handlungsgrundsatz hätten Sicherheit und zuständige Akutversorgung Vorrang. Ergänzende Begleitung käme später etwa für Narbenverlauf, fachliche Mitbeurteilung und vertrauliche Übergaben infrage. Gewaltprävention, rechtlicher Opferschutz und Krisenkommunikation benötigen die jeweils zuständigen Stellen. HPA leitet aus einem Markenmandat keinen Auftrag ab, Verletzungen zu verbergen oder die betroffene Person zu kontrollieren.
Passende Bausteine im HPA-Leistungsrahmen
S21Narbenverlauf und frühe plastisch-ästhetische MitbeurteilungS41Gezielte Freigaben für Ihr persönliches UmfeldS49Wer welche Informationen erhält




